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Blendschutz
Etliche Schriften wie z. B. die Arbeitsstättenverordnung, die Arbeitsstätten-Richtlinien und die DIN EN SO 9241 äussern sich ganz
konkret zum Thema Blendschutz. Wichtig bei der Anbringung eines geeigneten Blendschutzes ist die Berücksichtigung ergonomischer Kriterien. Der Blendschutz sollte die freie Sicht nach aussen keinesfalls
wesentlich beeinträchtigen.
Beleuchtungsstärke
Unter Beleuchtungsstärke versteht man die auf der Messstelle einfallende Lichtenergie. Sowohl Beleuchtungsstärke als auch Leuchtdichte
entscheiden über die Lichtsituation am Arbeitsplatz. Für Bildschirmarbeitsplätze wird eine Beleuchtungsstärke von 3 50-500 Lux empfohlen.
Leuchtdichte
Die Leuchtdichte bezeichnet die “Helligkeit“ wie sie vom menschlichen Auge wahrgenommen wird. Bei einer Leuchtdichte von 200 bis 400 cd/m2 an
Wänden, Decken, Einrichtungsgegenständen, wozu auch die Fensterflächen im Sichtbereich zählen, ist ein ergonomischer Blendschutz gewährleistet.
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